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Nachricht |
Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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Verfasst am: 19.02.2018, 14:06 Titel: |
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Na, dann hoffe ich jetzt mal, dass das beim Bäcker klappt.
Aber eins würde mich interessieren: Hat die Dame Dir die Kopie vom Arbeitsvertrag gegeben? _________________ Liebe Grüße, Tinka
____________________________________
"Geh Deinen Weg und nimm seine Wendungen und Kreuzungen ohne Zögern an!" (Anselm Grün) |
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Verfasst am: 19.02.2018, 14:06 Titel: Werbung |
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MrsQuilty Gast
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Verfasst am: 19.02.2018, 14:31 Titel: |
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Liebe Manuela,
auch wenn ich jetzt das Arschloch der Nation bin, sehe ich die Situation doch etwas
anders.
Wenn du beim Vorstellungsgespräch sagst, dass du mindestens 30 Stunden arbeiten
willst, wirst du sicher auch nur dafür eingestellt.
Wenn du einen 40 Stunden Job suchst, solltest du das auch sagen.
Nach Vertrags Unterzeichnung hättest du einfach nach einer Kopie fragen können.
Vielleicht hat deine neue Chefin es einfach nur vergessen, so wie du ja offensichtlich
auch.
Und zu guter letzt, wenn man eine Vereinbarung getroffen hat, sollte man sich auch daran halten. Und zwar beide beteiligte Seiten.
Das die Chefin vom Pflegedienst sauer ist, kann ich sehr gut verstehen.
Meine Chefin hatte das gleiche Problem mit einem Bewerber. Dies führte dazu,
dass der Betrieb ihrer Praxis nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.
Somit kommt es zu finanziellen Einbußen, was wiederum mich meinen Job
gekostet hat.
Ich wünsche dir wirklich, dass du bei deinem Bäcker glücklich wirst und sich
die ganze Aktion wenigstens für dich gelohnt hat.
LG
Kerstin |
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Machi

Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 504
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Verfasst am: 19.02.2018, 15:31 Titel: |
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Hallo,
ich habe sehr lange jetzt überlegt ob ich was schreiben soll oder nicht ... (ab und zu ist es gut nichts zu sagen bzw. nichts zu schreiben), aber ich sehe das Ganze wie MrsQuilty. _________________ Viele Grüße
Machi
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Nordlicht
Anmeldungsdatum: 22.03.2010 Beiträge: 655 Wohnort: Harpstedt
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Verfasst am: 19.02.2018, 20:34 Titel: |
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Da nehm ich jetzt nochmal stellung zu und dann schreibe ich da nichts mehr zu.
ich habe vor zwei wochen über facebook eine anzeige aufgeben, dass ich eine Stelle in Vollzeit suche. dadraufhin teilte man mir mit, ich sollte es doch da und da mal probieren. ich habe dann den Betrieben meine Bewerbung geschickt und auch gleich mit dem Vermerk das ich Vollzeit suche.
Und wenn ich dann zu so einen Vorstellungsgespräch gehe und ich werde dann noch mal gefragt, wie viel Stunden ich machen will und ich dann sage, 30 müssen es mindestens sein, so kann ich dann immer noch einen 450€ Job annehmen. (so habe ich ihr das immer wieder gesagt)
Das heißt also, dieser Betrieb hat es von Anfang gewusst, dass ich soviel arbeiten will bzw. muss. (Bei fast geschieden muss ich halt drauf achten)
Und auch beim Vertrag unterschreiben, werde ich wieder gefragt, ob nicht 25 Stunden nicht auch reichen und ob ich das überhaupt schaffe?
Dann ist es mir einfach neu, dass ein Vertrag so aussieht. Ich meine in der heutigen Zeit, muss kein Vertrag mehr mit Kugelschreiber ausgefüllt werden. Oder man streicht einfach Dinge durch oder schreibt handschriftlich was dazu. Und als Arbeitnehmer steht mir ja wohl eine Kopie zu, dass ist für mich eine Selbstverständlichkeit das ich als Arbeitnehmer auch was in der Hand habe. Eigentlich sollte das ganze eh nur mündlich abgesprochen werden und das wollte ich nicht.
Es stimmt schon, dass das nicht so gut gelaufen ist. Aber den Schuh ziehe ich mir nicht alleine an. Dieser Betrieb hat sich auch nicht so korrekt verhalten.
Auch wenn ihr das nicht versteht, ich brauche nun mal einen Vollzeitjob ich muss davon leben. _________________ Liebe Grüße Manuela
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Brigie

Anmeldungsdatum: 01.04.2008 Beiträge: 395 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.02.2018, 22:05 Titel: |
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@ Manuela - ich drück dir Daumen dass es mit dem Bäcker klappt.
@ Kerstin - bei einem Arbeitsvertrag gehen sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer Verpflichtungen ein. Welche und zu welchen Bedingungen, das wird VOR Unterschrift ausgehandelt. Eben deswegen müssen beide unterschreiben und beide bekommen eine Ausfertigung des Vertrags.
In dem Fall hat die Chefin
1. nicht unterschrieben
2. keine Kopie ausgefolgt und
3. in dem von Manuela bereits unterschriebenen Vertrag nachträgliche Änderungen gemacht.
Das geht alles gar nicht.
Und, schließlich: Während der Probezeit können beide Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das kann unschön sein oder werden, keine Frage. Aber es ist geltendes Recht, und wenn wegen sowas der Betrieb gleich in eine Krise gerät, dann stimmt etwas mit dem Betrieb nicht. _________________ Liebe Grüße, Brigitte
______________________________________
Elen sila lumenn' omentielvo - Ein Stern leuchtet über der Stunde unserer Begegnung
J.R.R. Tolkien |
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Quiltfrau

Anmeldungsdatum: 26.10.2012 Beiträge: 3945
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Verfasst am: 20.02.2018, 13:05 Titel: |
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In einem unterschriebenen Vertrag etwas nachträglich zu verändern ist Urkundenfälschung und das ist ein Straftatbestände.
Üblicherweise bekommt jeder, der etwas unterzeichnet, eine Kopie und zwar genau aus dem Grund, dass jeder der Beteiligten anhand seines Exemplars jederzeit belegen kann, was zum Zeitpunkt der Unterzeichnung drin stand. Veränderungen können nur alle Beteiligten gemeinsam vornehmen und dann wird diese Änderung erneut von allen unterzeichnet.
Ja, Verträge sollten eingehalten werden. Aber auch Arbeitsverträge sollten mit ausreichend Nachdenkenszeit zur Unterschrift vorgelegt werden und zum Start einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgehändigt werden.
@MrsQuilty, wenn ein Unternehmen sich so organisiert, dass es schließen muss, wenn eine Person ausfällt, liegt ein Organisationsversagen vor. Es ist jederzeit möglich, dass eine Person ohne Vorwarnung ausfällt - Unfall, schwere Erkrankung.
Davon darf der Fortbestand eines Unternehmens/einer Praxis nicht abhängen. _________________ Herzliche Grüße Brigitte
"Habe keine Angst etwas Neues anzufangen! Denke immer daran:
Amateure haben die Arche gebaut und Profis die Titanic! "
by Julia "single in der Großstadt" |
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MrsQuilty Gast
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Verfasst am: 20.02.2018, 13:53 Titel: |
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Liebe Brigitte, liebe Birgie,
eigentlich möchte ich diese Diskussion hier nicht noch größer machen,
als sie eh schon ist.
Es mag sicherlich nicht alles optimal gelaufen sein, aber ich bin nach wie vor
der Meinung, dass man sich an Vereinbarungen halten muss.
Auch kann man als erwachsener Mensch nach einer Kopie des unterschriebenen
Vertrags fragen. Sollte dies verweigert werden, dann kann man mutmaßen, dass
etwas nicht korrekt läuft, aber erst dann.
Auch wenn ich mit meiner Meinung hier ziemlich alleine stehe, bin ich davon
überzeugt, dass sich Manuela nicht richtig verhalten hat.
Ob bei dem Pflegedienst alles ordentlich abgelaufen ist kann ich nicht beurteilen,
da ich deren Version der Geschichte nicht kenne.
Und übrigens, dass meine Chefin Fehler gemacht hat, bestreite ich nicht.
Aber man kann sich auch nicht dagegen Versichern, dass Mitarbeiter trotz unterschriebenen Vertrags nicht erscheinen (Eine Kopie wurde ausgehändigt).
So, nun ist von meiner Seite genug zu diesem Thema geschrieben worden,
ich wünsche Manuela alles gute, möge sie mit ihrer Wahl zufrieden sein.
LG
Kerstin |
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Bastelhexe
Anmeldungsdatum: 03.05.2012 Beiträge: 5463
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Verfasst am: 20.02.2018, 13:57 Titel: |
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| Quiltfrau hat Folgendes geschrieben: |
In einem unterschriebenen Vertrag etwas nachträglich zu verändern ist Urkundenfälschung und das ist ein Straftatbestände.
Üblicherweise bekommt jeder, der etwas unterzeichnet, eine Kopie und zwar genau aus dem Grund, dass jeder der Beteiligten anhand seines Exemplars jederzeit belegen kann, was zum Zeitpunkt der Unterzeichnung drin stand. Veränderungen können nur alle Beteiligten gemeinsam vornehmen und dann wird diese Änderung erneut von allen unterzeichnet.
Ja, Verträge sollten eingehalten werden. Aber auch Arbeitsverträge sollten mit ausreichend Nachdenkenszeit zur Unterschrift vorgelegt werden und zum Start einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgehändigt werden.
@MrsQuilty, wenn ein Unternehmen sich so organisiert, dass es schließen muss, wenn eine Person ausfällt, liegt ein Organisationsversagen vor. Es ist jederzeit möglich, dass eine Person ohne Vorwarnung ausfällt - Unfall, schwere Erkrankung.
Davon darf der Fortbestand eines Unternehmens/einer Praxis nicht abhängen. |
Brigitte, Du sprichst mir grad aus der Seele!
Vielleicht kann die eine oder ander, die hier sich geäußert hat nicht ganz nachvollziehen wie es ist, wenn man dringend und lange nach einem Arbeitsplatz sucht. Man nimmt mehr oder weniger alles in Kauf, Hauptsache man hat eine Stelle.
Auch ich hatte vor einigen Jahrzehnten (gesch. mit 1 Kind) mal ein Erlebnis bei einer Behörde. Ich hatt mit Abstand als Beste von über 30 Bewerberinnen und Bewerber beim Test abgeschnitt und der oberste Landesherr sagte zu mir, er könne mich nicht nehmen, da ich ja bestimmt noch Kinder haben wollte. Darauf hin bin ich aufgestanden, habe von oben auf ihn herabgeschaut und ihn gefragt: ... und wann schlief ihre Frau das letzte mal mit Ihnen?" Er schnappte förmlich nach Luft aber ihm fiel nichts zur Antwort ein, ich bin dann einfach gegangen. Es ist schon eine Unverschämtheit, was manche Betriebe sich auch heute noch , wie man sieht, herausnehmen.
Manuela, laß Dich nicht unterkriegen. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen daß es mit der Ganztagsstelle beim Bäcker klappt.
 _________________ Liebe Grüße
Barbara
"Lernen ist wie rudern gegen den Strom - wer aufhört, treibt zurück."
Mein Blog |
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cailin

Anmeldungsdatum: 18.11.2014 Beiträge: 6405
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Verfasst am: 20.02.2018, 17:18 Titel: |
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Zum Thema Verträge einhalten:
ich hatte mal ne Stelle einige Tage vor Vertragsbeginn angetreten, da gerade an dem Wochenende vorher die Messe anstand, und ich dies auch für mich als wichtig erachtet habe, dort mit hin zu gehen...
also Freitag mit auf Messe gefahren, ab nachmittags gearbeitet.. Montag abend ein Gespräch, dass man sich entschieden hat, den Vertrag mit mir doch nicht umzusetzen.
der Hätte am Dienstag eingesetzt. Somit gekündigt bei -1!!!
Das Leben ist nun mal ein Ar***loch.. von beiden Seiten.
Das muss alles jeder für sich selber entscheiden. Natürlich ist es für einen Betrieb ätzend, wenn man jemand einstellt, dieser aber schnell wieder kündigt. Aber das macht keinen Unterschied, ob am ersten Tag oder in der 2ten Woche..
Aber auch ich habe schon erlebt, dass eine neue Mitarbeiterin nach 4 Wochen gekündigt wird. wir hatten auch 2 Monate auf sie gewartet.. und dann passte es einfach nicht.
Es ist von Fall zu fall schwierig zu beurteilen und wir hören hier nur eine Seite.
wobei ich auch verstehen kann, dass Manuela in ihrer Situation gerade nicht die Versierteste ist, denn es ist alles ungewohnt und neu. |
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Quiltfrau

Anmeldungsdatum: 26.10.2012 Beiträge: 3945
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Verfasst am: 21.02.2018, 22:58 Titel: |
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@MrsQuilty das find ich jetzt lustig, Du schreibst Deine Meinung und dann sagst Du, so jetzt ist es genug.
Bei Einstellungen geht man grundsätzlich davon aus, dass der/die Bewerberin die schwächere Position hat und daraus resultieren Pflichten für den potentiellen Arbeitgeber wie z. B. Unaufgefordert Kopien auszuhändigen bestehen. Arbeitsentgelt ist z. B. eine Bringschuld und eben keine Holschuld. Da hat sich die Gesetzgebung eben genau den Grundsatz zu eigen gemacht, wer hier der Stärkere ist.
Ein seriöser Arbeitgeber wird bei einem Rücktritt bestimmt nicht begeistert sein, aber sich nicht in lautstarken Unmutsäusserungen ergehen, sondern sich eher dafür bedanken, dass ein zurück tretender Bewerber dies unmittelbar mitteilt und nicht einfach nur nicht erscheint. Damit hat sie sich fair verhalten und der Firma die Möglichkeit gegeben, zeitnah zu handeln. _________________ Herzliche Grüße Brigitte
"Habe keine Angst etwas Neues anzufangen! Denke immer daran:
Amateure haben die Arche gebaut und Profis die Titanic! "
by Julia "single in der Großstadt" |
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Verfasst am: 21.02.2018, 22:58 Titel: Werbung |
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