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Quilt nacharbeiten aus dem I-Net - Copyright - Rechtliches..

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Autor Nachricht
2und2kids



Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 147
Wohnort: Pinneberg

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 17:01    Titel: Quilt nacharbeiten aus dem I-Net - Copyright - Rechtliches..

Also, wie ist das wenn ich im I-Net einen Quilt finde und ihn nacharbeite oder auch ggf Stickereien. Muss ich den Namen des "Erfinders" auf meinem Quilt erwähnen? Sollte ich ihn vielleicht auf dem Label schreiben oä? Ich meine natürlich nur Quilts für den privaten Gebrauch - nicht zum verkaufen oder so....
_________________
Lieben Gruß Simona
Und seid neustem auch mit Blog:

https://2und2kids.blogspot.com/
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 17:01    Titel: Werbung



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Stickmaus



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 2536
Wohnort: Selters

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 17:47    Titel:

Das würde mich auch interessieren.
_________________
Viele Grüße Claudia
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trivoli_quilt
Moderatorin


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 17762

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 20:08    Titel: Re: Quilt nacharbeiten aus dem I-Net - Copyright - Rechtlich

2und2kids hat Folgendes geschrieben:
Also, wie ist das wenn ich im I-Net einen Quilt finde und ihn nacharbeite oder auch ggf Stickereien. Muss ich den Namen des "Erfinders" auf meinem Quilt erwähnen? Sollte ich ihn vielleicht auf dem Label schreiben oä? Ich meine natürlich nur Quilts für den privaten Gebrauch - nicht zum verkaufen oder so....



... wenn das so wäre, müßten wir ja z.B. alle auf unsere Red-/Bluework-Arbeiten vom Capricorn-BOM deren Initialen miteinsticken.
_________________
Liebe Grüße Trivo

-----------------------------------
Dann mal ran an die Nadel - Nadel verpflichtet.

„Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens." (Friedrich Nietzsche)

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Gabi
Moderatorin


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 20428
Wohnort: Boos bei Memmingen

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 20:26    Titel:

Nein, natürlich nicht. Das wär ja gar nicht lustig. Sad
Wenn Du ein Label machst, gehört da Dein Name, evtl. Anlaß, Monat und Jahr oder so drauf.
Freie Anleitungen dürfen für den privaten Gebrauch jederzeit nachgearbeitet werden.
_________________
Grüße von Gabi

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2und2kids



Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 147
Wohnort: Pinneberg

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 20:57    Titel:

Und was ist wenn es keine freie Anleitung ist sondern nur nach öffendlichen Fotos aus dem Netz nachgearbeitet ist?
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trivoli_quilt
Moderatorin


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 17762

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 21:15    Titel:

2und2kids hat Folgendes geschrieben:
Und was ist wenn es keine freie Anleitung ist sondern nur nach öffendlichen Fotos aus dem Netz nachgearbeitet ist?



... hast du ein bestimmtes Projekt, welches du gerne nacharbeiten möchtest?

... meine Idee ist z.B. ein Gemälde von Paul Klee nachzuarbeiten. Da ich da keine Anleitung habe, geht man vom Gemälde aus und auf´m Label stehen dann meine Angaben.
_________________
Liebe Grüße Trivo

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Zuletzt bearbeitet von trivoli_quilt am 26.02.2008, 21:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Hamsterdrache



Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 485
Wohnort: ein kleiner Ort bei Uelzen (Lüneburg)

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 21:17    Titel:

@tivoli
Nicht unbedingt, denn die Vorlagen für den Red-/Bluework-BOM sind ja zur freien Benutzung gedacht. Kritisch wirds immer dann, wenn etwas verkauft werden soll, soweit ich weiß.

Ich persönlich denke, dass das Nacharbeiten nach einer Bild-Vorlage unter § 24, 1 des Urheberrechts fällt.

http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html hat Folgendes geschrieben:

Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.



Ich verstehe das so, dass man sich von allem inspirieren lassen kann. Das Urheberrecht greift dann, wenn du eine hundertprozentige Kopie anfertigst, was dir ja gar nicht möglich ist.
Allerdings bin ich mir gerade nicht ganz sicher, ob nicht beispielsweise das amerikanische Copyright greift, wenn die Ursprungs"künstlerin" amerikanische Staatsbürgerin ist und wie es dann aussehen würde.

Trotzdem, meine Meinung: So lange das Ding nur in deinem Wohnzimmer hängt, who cares? Wenn du ein Bild hier einstellst, könntest du ja dazuschreiben, dass es von diesem und jenem Quilt inspiriert wurde.

Aber, wie gesagt ... das ist meine Sicht der Dinge. Ich werde aber bei Gelegenheit unseren Anwalt mal dazu befragen.
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Edith



Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 4466
Wohnort: Bad Bocklet

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 23:35    Titel:

Letztens war doch in einer Patchworkzeitschrift ein großer Artikel zu dem Thema. Muss mal nachsehen, welche das war.

Es kommt auch darauf an, ob die Vorlage wirklich eine Eigenkreation der Herstellerin ist und ihre persönliche künstlerische Handschrift trägt. Viele Muster sind Allgemeingut; wenn es sich nur darum handelt, einen Ohio-Star oder ein Blockhaus nachzuarbeiten dann hat ja die Künstlerin dieses Muster auch nicht erfunden...
_________________
Liebe Grüße
Edith

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Hamsterdrache



Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 485
Wohnort: ein kleiner Ort bei Uelzen (Lüneburg)

BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 23:41    Titel:

Das war ne Patchwork-Professional, vermutlich erschienen irgenwann Oktober o. November 07 ... hatte sie in der Bahn mit zu einer Fortbildung *g*
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Stickmaus



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 2536
Wohnort: Selters

BeitragVerfasst am: 18.11.2011, 10:34    Titel:

Das ist vielleicht interessant:

http://www.quilts.de/Informationen/Themen/Copyright/body_copyright.html
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Viele Grüße Claudia
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BeitragVerfasst am: 18.11.2011, 10:34    Titel: Werbung



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