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Anna-Susanna
Anmeldungsdatum: 18.02.2011 Beiträge: 69 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 13.11.2011, 14:38 Titel: Verkauf von Patchworkartikeln |
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Auf dem Weihnachtsmarkt bei uns im Kindergarten möchte ich einige selbstgenähte Sachen verkaufen. Die Ideen dazu sind nicht von mir, sondern im Netz oder in der Patchworkzeitung gefunden.
Darf ich überhaupt so etwas verkaufen? Ich habe nie die originalen Stoffe verwendet, sondern immer was da war.
Vielleicht wurde die Frage schon mal gestellt, aber ich finde über die Suche einfach keine Antwort.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Danke Susanne |
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Verfasst am: 13.11.2011, 14:38 Titel: Werbung |
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Zabanja

Anmeldungsdatum: 17.11.2010 Beiträge: 1367 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 13.11.2011, 14:57 Titel: |
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Wenn du sie 1 zu 1 nachnähst, könnte es Ärger mit dem Urheberrecht geben, falls sich wirklich jemand die Mühe macht, das zu kontrollieren.
Vielleicht kannst du ein paar Dinge abändern, dann dürfte es keine Probleme geben. Alleine nur die Stoffe zu tauschen hilft dabei aber nicht. _________________ Alles Liebe
Petra
Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge |
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nähspule

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 9583 Wohnort: Elbmarschen (das ist nördlich von HH)
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Verfasst am: 13.11.2011, 19:52 Titel: |
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burda lehnt Verkauf meines Erachtens aus, ich glaube auch, daß sie das in jedem Schnitt angeben. Andere Dinge mußt Du mal nachsehen, schau doch in den Magazinen nach unter Vervielfältigung etc. Das Netz bietet bestimmt auch viele Antworten, ich weiß nur nicht, wie dieses Recht heißt.... Urheberrecht? Copyright? Trade Mark? Registrierte Marke? Aber ob jemand im Kindergarten kontrolliert, daß ist hier nun wirklich die Frage. _________________ Liebe Grüße,
Nana |
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Anna-Susanna
Anmeldungsdatum: 18.02.2011 Beiträge: 69 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.11.2011, 20:01 Titel: |
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Danke für eure Antworten.
In den Vorlageheften (von Lena usw.) steht zwar immer dabei, wer die idee hatte und womit genäht wurde. Doch eine Information zu Copyright oder Verkauf finde ich nicht. Vielleicht muss ich noch mal beim Verleger anrufen.
Trotzdem danke Susanne |
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Zabanja

Anmeldungsdatum: 17.11.2010 Beiträge: 1367 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.11.2011, 08:47 Titel: |
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Doch, bei der Lena steht drin, dass es nicht gewerblich genutzt werden darf und zwar steht es auf den Vorlagebögen (Alle Modelle unter Urheberschutz und gewerbliches (also für den Verkauf) Nacharbeiten nicht erlaubt) _________________ Alles Liebe
Petra
Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge |
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Stickmaus

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 2536 Wohnort: Selters
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Verfasst am: 18.11.2011, 08:59 Titel: |
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Schaut mal hier:
h tt p : //w w w.quiltfriends.de/showthread.php?t=2749
Es genügt auch nicht einfach ein paar Dinge abzuändern!
Wenn nicht ausdrücklich dabei steht, daß man die Dinge nähen und verkaufen darf Finger weg. Lieber selbst etwas entwerfen. _________________ Viele Grüße Claudia |
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Jalu

Anmeldungsdatum: 04.07.2008 Beiträge: 6895
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Verfasst am: 18.11.2011, 09:09 Titel: |
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Stimmt verändern reicht nicht. Man darf nicht mehr erkennen wo die Vorlage her stammt bzw. Man muss etwas völlig neues schaffen...mit dem Urheberrecht ist es nicht einfach aber man kann auf vielen Seiten nachlesen was eine Kopie braucht um als neues original angesehen zu werden...ich denke aber auch ich würde lieber selber entwerfen als in die falle zu tappen...
ICh glaub bei tilda auf der Seite steht z.b. das man an den Endverbraucher verkaufen darf aber nicht über dritte wie z.b. AuktionsHäuser... _________________ °Liebe Grüße°
°°°°Jalu°°°° |
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Spitznadel

Anmeldungsdatum: 02.10.2006 Beiträge: 352 Wohnort: Elmshorn
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Verfasst am: 19.11.2011, 07:29 Titel: |
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Hallo Susanne,
ich kann deine Frage gut verstehen, denn ich stehe jährlich 2-3x auf Hobbymärkten (Ausstellungen) und habe da stell ich mir auch die Frage ob ich mit diesem oder jenen Teil irgendwelche Rechte verletze.
Die Frage für mich ist eigendlich immer ob das "Rad neu erfunden" wurde. Viele Anleitungen die gerade veröffentlicht wurden, oder im Internet herumgehen, gibt es schon viele Jahre und ich bezweifel mal das sich der ursprüngliche Urheber überhaupt noch ermitteln lässt.
Teilweise wurde schon in 3. Generation abgekupfert.
Sowas nenne ich immer "Den Fluch des Alterns", weil ich schon über 30 Jahre mit Handarbeiten beschäftigt bin und irgendwie immer alles wieder kommt.
Du hast ja schon viele tolle Antworten bekommen. Ich für meinen Teil sehe es auch so das es ein Unterschied ist ob man etwas auf einem regional begrenztem Markt anbietet oder im Internet.
Um was für Sachen handelt es sich denn genau? Quilts oder eher Dekosachen oder Taschen usw.???
LG Andrea _________________ Mehr von mir gibt auf meinem Blog!
http://www.cottage-quilt.blogspot.com |
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blue fairy
Anmeldungsdatum: 12.06.2011 Beiträge: 41
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Verfasst am: 20.11.2011, 10:56 Titel: |
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Ich glaube nicht, daß du für den Weihnachtsmarkt im Kindergarten ein Gewerbe angemeldet hast. Dann fällt das ganze glaube ich nicht unter gewerblichen Verkauf und damit gibt es auch kein Problem mit dem Urheberrecht.
Das ist dann mehr Verkauf von deinem eigenen Besitz, genauso wie du Bücher oder CDs weiterverkaufen darfst ohne Urheberrechte zu verletzen.
Du hast die Nutzungsrechte ja rechtmäßig erworben und darfst sie an andere Weitergeben. Meiner Meinung nach (aber ich bin da definitiv kein Experte) fallen Erzeugnisse eines Hobbies in die gleiche Kategorie. _________________ Schau doch mal in meinem Blog vorbei:
http://bluefairy.over-blog.de/ |
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