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Alfred

Anmeldungsdatum: 12.05.2010 Beiträge: 1755 Wohnort: Nah am Wiehengebirge
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Verfasst am: 21.09.2015, 15:47 Titel: Ich bin genervt |
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Ich könnte in die Luft gehen wie das "HB-Männchen".
Nachdem ich 3 Monate herumgesessen habe konnte ich meinen Arzt
"überreden" mir die Wiedereingliederung zu "verordnen".
Jetzt arbeite ich jeweils 2 Wochen lang 2, 4 und 6 Stunden / Tag.
Brav wie ich bin habe ich dieses auch meiner Zusatzversicherung mitgeteilt mit dem Erfolg dass mir ab sofort das Krankentagegeld gestrichen wurde.
Begründung war die Arbeitsaufnahme. Dabei ist es egal, dass es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme handelt.
Also bekomme ich jetzt 15 € / Tag weniger; dafür fahre ich aber jeden Tag 20 km durch die Gegend.
Langsam bin ich genervt...
Trotzdem wünsche ich euch Allen eine schöne Woche
Viele Grüße
Alfred |
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Verfasst am: 21.09.2015, 15:47 Titel: Werbung |
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Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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Verfasst am: 21.09.2015, 16:10 Titel: |
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Ja, klar, das ist doof.
Die Krankenkasse übernimmt die Lohnkosten, soweit ich weiß, aber Krankentagegeld ist rum ...
Was sagt Dein Knie zur Belastung? _________________ Liebe Grüße, Tinka
____________________________________
"Geh Deinen Weg und nimm seine Wendungen und Kreuzungen ohne Zögern an!" (Anselm Grün) |
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ktitzedent

Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 394 Wohnort: Breitenbrunn Oberpfalz
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Verfasst am: 21.09.2015, 16:25 Titel: |
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Ja ja , das ist schon ein Kreuz mit dem "Kleingedruckten" und der Wortklauberei in den Bedingungen einer Versicherung. Besonders diese Zusatzversicherungen habe da so ihre Tücken. Viele Formulierungen hören sich zwar auf den ersten Blick gut an, entpuppen sich aber bei näherer Betrachtung oft als Mogelpackung. Mittlerweile bin ich der Ansicht, alles was nicht Pflicht ist oder Haus,Hof, Auto und Berufsunfähigkeit betrifft , muß man sich seeehr gut überlegen . Meist wird einem mehr versprochen, als dann eingehalten wird und nur wer die Nerven, die Zeit und das Geld für juristische Schritte hat , kommt möglicherweise weiter.
Ich würde trotzdem erstmal Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen mit der Begründung, das das noch keine"Gesundschreibung" respektive Arbeitsfähigkeit darstellt sondern nur eine Übergangsmaßnahme. Vielleicht bringts was , mehr als ablehnen können die ja nicht. _________________ Viele Grüße aus der Oberpfalz !
Kerstin |
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bine66
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 7367 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 21.09.2015, 18:58 Titel: |
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Das ist ja wirklich ärgerlich. Ich würde auch Widerspruch einlegen. _________________ Viele Grüße
Sabine |
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moho
Anmeldungsdatum: 27.09.2013 Beiträge: 21 Wohnort: BaWü
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Verfasst am: 21.09.2015, 21:23 Titel: |
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Ich würd das mit dem Widerspruch auch probieren, während der Wiedereingliederungsphase ist man meines Wissens nach noch immer krank geschrieben.
Viel Erfolg
Moni _________________ Ich habe keine Macken!
Das sind Special Effects! |
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doro-patch

Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 760 Wohnort: nahe Aschaffenburg
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Verfasst am: 21.09.2015, 23:01 Titel: |
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Also in dem Bereich, wo ich schon miterlebt habe, das eine Kollegin wiedereingegliedert wurde, da ging sie zwar wieder arbeiten, war aber noch krankgeschrieben. Das heißt die Wiedereingliederung war eine Therapie zur Erlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, die zu dem Zeitpunkt noch nicht besteht. |
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Bastelhexe
Anmeldungsdatum: 03.05.2012 Beiträge: 5463
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Verfasst am: 22.09.2015, 08:49 Titel: |
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Alfred, ich würde auch einen Widerspruch einlegen. Vielleicht kannst Du von Deinem Arzt ein Attest bekommen, daß Du eigentlich noch krank und somit noch gar nicht voll einsatzfähig bist. Ich drück Dir die Daumen. _________________ Liebe Grüße
Barbara
"Lernen ist wie rudern gegen den Strom - wer aufhört, treibt zurück."
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Alfred

Anmeldungsdatum: 12.05.2010 Beiträge: 1755 Wohnort: Nah am Wiehengebirge
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Verfasst am: 22.09.2015, 21:50 Titel: |
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Ich werde es mit einem schriftlichen Wiederruf versuchen.
Mehr als ablehnen kann der "Verein" ja nicht.
Ich habeja noch die Kur vor der Brust und wenn die Ärzte Bedenken bez. der Wiedereingliederung haben kann ich sie ja auch abbrechen... |
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Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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Verfasst am: 23.09.2015, 09:14 Titel: |
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Also wegen den 15 € würde ich jetzt nicht die Wiedereingliederung abbrechen... Das sollte man nur machen, wenn es wirklich körperlich nicht geht. _________________ Liebe Grüße, Tinka
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"Geh Deinen Weg und nimm seine Wendungen und Kreuzungen ohne Zögern an!" (Anselm Grün) |
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Alfred

Anmeldungsdatum: 12.05.2010 Beiträge: 1755 Wohnort: Nah am Wiehengebirge
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Verfasst am: 23.09.2015, 09:16 Titel: |
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Hi Tinka; verstehe mich nicht falsch.
Deshalb würde ich die Wiedereingliederung nicht abbrechen.
Nur, wenn der Arzt in der Kur Einwände hat. |
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Verfasst am: 23.09.2015, 09:16 Titel: Werbung |
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