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Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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Verfasst am: 22.01.2014, 18:10 Titel: |
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Also, wenn das ein ordentlich angemeldeter 450 € Job ist und keine Schwarzarbeit, dann bist Du bei der Bundesknappschaft versichert und Deine Chefin muss dahin auch diesen Sozialbeitrag abführen.
Hast Du Dir meinen Link angeschaut? Da ist alles aufgeführt! _________________ Liebe Grüße, Tinka
____________________________________
"Geh Deinen Weg und nimm seine Wendungen und Kreuzungen ohne Zögern an!" (Anselm Grün) |
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Verfasst am: 22.01.2014, 18:10 Titel: Werbung |
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gerda123
Anmeldungsdatum: 30.08.2008 Beiträge: 575
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Verfasst am: 22.01.2014, 20:13 Titel: |
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hallo
gib doch eurer zeitung anonym einen tip, was bei euch abgeht.
steht doch momentan immer wieder was in der zeitung.
oder du gehst solange bis wirklich was passiert.
gruß gerda |
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stickelfe

Anmeldungsdatum: 23.06.2008 Beiträge: 2577 Wohnort: Münsterland
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Verfasst am: 22.01.2014, 20:13 Titel: |
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| bine66 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Manuela,
mal ne Frage, was ist wenn du dir heute einen Topf heißes Wasser über die Beine, oder sonstwo, gießt? Bist du dann nicht versichert und bekommst keine Lohnfortzahlung??? Ganz ehrlich, unabhängig von allem anderen würde ich dann sofort nicht mehr hingehen. Da wäre das Arbeiten ja auch noch gefährlich. Und alles andere wirft auch kein gutes Licht auf die ganze Sache. Aber ich glaube, nur was neues suchen ist zu wenig. Mach was. Sofort! |
Wenn's ein ordentlich angemeldeter (Mini)Job ist, greift bei solchen Sachen die Berufsgenossenschaft.
Ich habe in meine Job auch keinen Vertrag - es gilt das Arbeitsrecht, bzw. in meinem Falle der Tarifvertrag. Schriftliche Verträge sind nur dann wirklich wichtig, wenn man was verhandelt, was vom Gesetz oder Tarifvertrag abweicht. _________________ Grüße aus dem Münsterland
Ulrike
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. |
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bine66
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 7367 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 22.01.2014, 20:24 Titel: |
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| stickelfe hat Folgendes geschrieben: |
| bine66 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Manuela,
mal ne Frage, was ist wenn du dir heute einen Topf heißes Wasser über die Beine, oder sonstwo, gießt? Bist du dann nicht versichert und bekommst keine Lohnfortzahlung??? Ganz ehrlich, unabhängig von allem anderen würde ich dann sofort nicht mehr hingehen. Da wäre das Arbeiten ja auch noch gefährlich. Und alles andere wirft auch kein gutes Licht auf die ganze Sache. Aber ich glaube, nur was neues suchen ist zu wenig. Mach was. Sofort! |
Wenn's ein ordentlich angemeldeter (Mini)Job ist, greift bei solchen Sachen die Berufsgenossenschaft.
Ich habe in meine Job auch keinen Vertrag - es gilt das Arbeitsrecht, bzw. in meinem Falle der Tarifvertrag. Schriftliche Verträge sind nur dann wirklich wichtig, wenn man was verhandelt, was vom Gesetz oder Tarifvertrag abweicht. |
Da kann man nur hoffen, dass der Job auch ordentlich angemeldet ist. _________________ Viele Grüße
Sabine |
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stickelfe

Anmeldungsdatum: 23.06.2008 Beiträge: 2577 Wohnort: Münsterland
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Verfasst am: 22.01.2014, 20:41 Titel: |
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Wenn die Chefin es nicht gemacht hat, kriegt sie spätestens im Falle eines Betriebsunfalles gewaltigen Ärger. Wenn Du z.B. mit Verbrennungen zum Arzt kommst, fragt der immer, wie das passiert ist. Dann geht automatisch die Meldung an die BG. Sollten da keine Beiträge gezahlt werden .... _________________ Grüße aus dem Münsterland
Ulrike
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. |
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