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Patchwork - und Quiltforum
Forum für alle Themen rund um Patchwork und Quilts
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Autor |
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dunkelstern
Anmeldungsdatum: 18.02.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 31.08.2008, 17:40 Titel: Copyright Motive auf Stoffen |
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Hallo,
bisher habe ich nur privat zum Verschenken Patchwork- und Quiltsachen genäht.
Gibt es denn ein Copyright auf die Motive auf den Stoffen? Darf man genähte Sachen, natürlich nach eigenen Ideen, gewerblich verkaufen?
Ich hatte mal einen Stoff dabei auf dem stand "not for commercial use".
Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten.
Viele Grüße
Claudia |
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Verfasst am: 31.08.2008, 17:40 Titel: Werbung |
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Gabi Moderatorin

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 20428 Wohnort: Boos bei Memmingen
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Verfasst am: 31.08.2008, 19:36 Titel: |
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Prinzipiell darfst du das.
Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Stoffdesigns. Meist sind es Drucke aus amerikanischen Filmen, z.B. Star Wars, Walt Disney und solche.
Coca Cola reagiert auch sehr empfindlich, wenn das kommerziell ver"wurstet" wird.
Ist auch verständlich, wenn man bedenkt, dass oft nur ein einziger Streifen drumrum genäht wird und das dann als "Eigenkreation" bei Ebay usw. vermarktet wird.
"Normale" Kollektionen und Basics dagegen stellen kein Problem dar.
Im Zweifelsfall erst sichergehn bevor es teuer werden kann.  _________________ Grüße von Gabi
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dunkelstern
Anmeldungsdatum: 18.02.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01.09.2008, 11:27 Titel: |
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Hallo Gabi,
danke für deine Antwort. Es geht mir z.B. um Designs von Debbie Mumm, Rebecca Carter o.ä.
Viele Grüße
Claudia |
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Gabi Moderatorin

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 20428 Wohnort: Boos bei Memmingen
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Verfasst am: 01.09.2008, 15:01 Titel: |
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Das ist kein Problem, diese Designs darfst bedenkenlos für den Verkauf verarbeiten. _________________ Grüße von Gabi
Mein Patchwork Onlineshop
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Gabi Moderatorin

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 20428 Wohnort: Boos bei Memmingen
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Verfasst am: 02.09.2008, 19:06 Titel: |
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Ich hab da noch was gefunden im Netz, das vielleicht ein wenig den Spielraum abstecken hilft:
..."Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: "Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt." _________________ Grüße von Gabi
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